Beschreibung
Diese Grillzange ist etwas ganz besonderes!
Sie besteht aus hochwertigem Buchenholz und mit 50 cm Gesamtlänge ist ein unverzichtbarer Helfer beim Grillen von Würstchen oder beim Wenden von Fleisch, Gemüse, Grillkäse und alles was auf dem Grill oder in der Grillpfanne landet! Der lange Griff sorgt für genügend Abstand zur heißen Glut. Am Ende der Zange sorgt eine Rillung für optimalen Halt zwischen Zange und Grillgut. Die beiden Griffleisten sind stark dimensioniert und am Griffende verjüngt (dünner). So lässt sich die Zange trotz der stabilen Bauart super einfach schließen, ohne großen Wiederstand und ohne, dass deine Hand schnell ermüdet. Eine Verklebung mit Verschraubung am hinteren Keil sorgt für eine lange Lebensdauer. Alle Kanten sind sauber verschliffen und schmeicheln der Hand im Einsatz. Hergestellt wird die Grillzange in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Die Holz-Grillzange von Quartier63 ist eine tolle Geschenkidee für Griller und die nächste Grilleinladung! Es gibt sie in verschiedenen Versionen: mit tollen Gravurmustern, lustigen Gravurtexten, mit individueller Namensgravur oder ganz blanko.
- Griffleisten am Griffende verjüngt - einfacheres schließen der Grillzange
- Rillen auf der Innenseite für besseren Halt des Grillguts
- Massivholz
- hergestellt in Werkstatt von Menschen mit Behinderung
- höchste Qualität
- nachhaltig angebautes Buchenholz
- lebensmittelecht
- einfaches Handling
- beste Verarbeitung
- tolles Finish (Kanten geschliffen, ...)
- tolle Arbeitslänge 50 cm Länge
- hochwertig verarbeitet
- verschiedene Versionen: mit Gravurmuster, Gravurtext, individueller Namensgravur oder Blanko
- tolle Geschenkidee für Griller
- Variante: LISA mit Gravur FLORAL (einseitig)
Hinweis: Die Gravuren können in der Intensität von der Abbildung abweichen. Das ist der Härte und Farbe jeder einzelnen Grillzange geschuldet. Da bei den Grillzangen sehr auf die Nachhaltigkeit des Rohstoffes geachtet wird, können kleine Farbeinschlüsse, wilde Maserungen ... in der Zange vorhanden sein (kein Reklamationgrund).